Sozialversicherungen

Sozialversicherungen leisten Hilfe, wenn Menschen in eine schwierige finanzielle Lage geraten, beispielsweise durch ein niedriges AHV-Einkommen, einen schweren Unfall oder eine chronische Krankheit. Sie leisten einen Beitrag an die Ausgaben oder decken Einnahmeausfälle. Es handelt sich also nicht um Fürsorge- oder Sozialhilfeleistungen.


Ein Unfall oder eine Krankheit können sich finanziell auf zwei Arten auswirken:

  • Behandlung, Pflege, Hilfsmittel etc. führen zu höheren Kosten.
  • Es kommt zu einem Erwerbsausfall, oftmals mit ebenso gravierenden Konsequenzen.

Unsere Tipps konzentrieren sich auf den Aspekt der höheren Kosten. In Bezug auf den Erwerbsausfall bitten wir Sie, sich an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde oder an die SVA Zürich zu wenden.


Bei allen Angaben handelt es sich um allgemeine Informationen. Je nach persönlicher Situation sind unterschiedliche Stellen für die Unterstützung zuständig. Eine Garantie auf finanzielle Leistungen gibt es nicht. Jeder Fall muss individuell beurteilt werden.

Für eine Beratung und/oder eine fachgerechte Einschätzung Ihrer finanziellen Situation können Sie sich jederzeit an die Anlaufstelle wenden, respektive an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde, spezialisierte Institutionen wie Pro Infirmis (bis zum AHV-Alter), Pro Senectute (ab 65 Jahren) oder an diverse Patientenorganisationen.


  • AHV-Betreuungsgutschriften: Die Leistung für pflegende Angehörige

    Wenn eine noch nicht AHV-berechtigte Person einen kranken oder behinderten Angehörigen betreut, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Betreuungsgutschriften erhalten und damit – wenn sie selber ins AHV-Alter eintritt – die eigene AHV-Rente aufbessern.

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  • Assistenzbeitrag der IV

    Wer eine Hilflosenentschädigung der IV bezieht und zu Hause lebt – oder beabsichtigt, aus dem Heim auszutreten – kann auf Kosten der IV eine oder mehrere Assistenzpersonen anstellen, welche regelmässig benötigte Hilfeleistungen erbringen.

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  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Jährliche Leistungen

    Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werden dann ausbezahlt, wenn die normalen Renten und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Deckung der lebensnotwendigen Ausgaben ausreichen.

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  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Krankheits- und Behinderungskosten

    Bezüger/-innen einer jährlichen Ergänzungsleistung zur AHV/IV (EL) haben zusätzlich Anspruch auf die Vergütung von (unregelmässig) anfallenden Krankheits- und Behinderungskosten, sofern diese nicht anderweitig über eine Versicherung gedeckt sind.

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  • Hilflosenentschädigung AHV/IV

    Wenn Sie wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen wichtige alltägliche Verrichtungen nicht mehr selbständig erledigen können, leistet die Hilflosenentschädigung von IV oder AHV einen Beitrag an die entstehenden Kosten.

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