So werden Ihre Vorsorgedokumente sicher gefunden

Vorsorgeaufträge oder Patientenverfügungen nützen nur dann etwas, wenn sie den Formvorschriften entsprechen, aktuell und im Notfall zugänglich sind. Persönliche Vorsorgebestimmungen, von denen niemand etwas weiss, sind so gut wie inexistent. Machen Sie sich also auch über deren Aufbewahrung Gedanken.

Im Notfall rasch zur Hand

Tragen Sie immer einen Vorsorgeausweis mit Informationen zu Ihren Personalien, Kontaktperson(en) für Notfälle und Vorsorgedokumenten inkl. Hinterlegungsort mit sich. Kontaktieren Sie uns; wir senden Ihnen unseren praktischen Vorsorgeausweis im Kreditkartenformat gerne kostenlos zu.


Es steht Ihnen frei, wo Sie Ihre Vorsorgedokumente aufbewahren oder hinterlegen. Wir empfehlen, zumindest alle Originale an einem neutralen Ort aufzubewahren. Falls Sie einen Heimtresor haben, muss der Code den Beauftragten bekannt sein, damit im Notfall keine Zeit verloren geht. Eine Patientenverfügung in einem Banktresor ist zu wenig rasch verfügbar. Weiter empfehlen wir, dass Ihre Beauftragten, Angehörigen und Freunde wissen, welche Dokumente vorhanden sind und wo Sie die Originale aufbewahren. Überlegen Sie sich, welchen Personen Ihres Vertrauens Sie Kopien übergeben wollen, etwa die Patientenverfügung Ihrem Hausarzt oder der Spitex. Denken Sie daran, Kopien von aktualisierten Dokumenten stets neu auszuhändigen.

Möglichkeiten der Hinterlegung

Wenn Sie sichergehen wollen, dass die Erwachsenenschutzbehörde (KESB)im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit von Ihrem Vorsorgeauftrag Kenntnis bekommt, können Sie das Dokument dort kostenpflichtig hinterlegen (bei einem Wegzug aus dem Bezirk müssen Sie auch den Vorsorgeauftrag zügeln!). Sie können den Hinterlegungsort auch beim Zivilstandsamt in Dietikon kostenpflichtig registrieren lassen (persönlich mit einem Ausweis vorbeigehen). Wenn die KESB Kenntnis von einer Urteilsunfähigkeit erhält, muss sie dort nachfragen, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt und wo sich dieser befindet. Ferner können Sie auf der Versicherungskarte der Krankenkasse einen Vermerk zur Patientenverfügung anbringen lassen.

Hinterlegung im Internet

Verschiedene Anbieter von Patientenverfügungen ermöglichen die elektronische Hinterlegung; die Daten sind dann rund um die Uhr abrufbar. Beim kostenlosen Evita Gesundheitsdossier der Swisscom AG können Sie sogar alle Vorsorgedokumente sowie Angaben zu «Kontaktpersonen im Notfall» hinterlegen.

Zum Weiterlesen


Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Kanton Zürich