Patientenverfügung bzw. Patientenvollmacht
Jeder Mensch will selber entscheiden, welchen medizinischen und pflegerischen Massnahmen er zustimmt und welche er ablehnt. Es können aber Situationen eintreten, in denen das nicht mehr möglich ist, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung. Dann müssen Dritte für Sie entscheiden. Eine Patientenverfügung oder eine Patientenvollmacht gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille beachtet wird. Es ist sinnvoll, diese Fragen rechtzeitig anzugehen und vertraute Personen zu informieren.
Das Wichtigste zur Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie folgende Fragen klären: Welche Person(en) Ihres Vertrauens soll(en) verständigt werden? Wollen Sie diese Person(en) explizit ermächtigen, an Ihrer Stelle verbindlich zu entscheiden? Welche lebensverlängernden Massnahmen (Antibiotika-Therapie, künstliche Ernährung, Beatmung, Reanimation etc.) sollen unternommen, respektive unterlassen werden? In welchem Heim möchten Sie gepflegt werden, falls Sie z.B. unter Alzheimer leiden sollten? Möchten Sie Organe spenden?
Die Patientenverfügung mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Adresse muss datiert und eigenhändig von Ihnen unterschrieben sein. Eine handschriftliche Abfassung oder eine Beglaubigung ist nicht nötig. Voraussetzung für die Gültigkeit ist Ihre Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift.
Je präziser Sie die Patientenverfügung für eine bestimmte Situation verfassen, desto einfacher lässt sie sich umsetzen. Es gibt eine ganze Reihe von hilfreichen, vorgedruckten Vorlagen; auch solche, die auf spezifische Fragestellungen von Menschen mit einer bestimmten Erkrankung ausgerichtet sind. Weiter bieten verschiedene Organisationen Beratungen an (teilweise inkl. Hinterlegung) und verfassen mit Ihnen Ihre individuelle Patientenverfügung – genau so, wie Sie es sich wünschen. Die Anlaufstelle vermittelt Ihnen gerne passende Formulare und/oder Adressen.
Das Wichtigste zur Patientenvollmacht
Wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt keine medizinischen Anordnungen treffen und keine Patientenverfügung erstellen möchten, besteht die Möglichkeit, eine Patientenvollmacht zu verfassen. Damit delegieren Sie alle medizinischen Entscheidungen an die darin bevollmächtigten Vertrauenspersonen. Wichtig: Bitte entscheiden Sie sich entweder für die Patientenverfügung oder für die Patientenvollmacht. Wenn Sie beide ausfüllen, könnte das zu Widersprüchen führen.
Was Sie beachten sollten
Ihr niedergelegter Wille ist für Ärzte, Spitex, Heime etc. bindend. Wichtig ist jedoch, dass die Patientenverfügung im entscheidenden Moment zur Verfügung steht. Nur so können Sie Ihre Selbstbestimmung sichern und Ihre Angehörigen sowie das medizinische Personal entlasten. Mehr dazu im praktischen Tipp «So werden Ihre Vorsorgedokumente sicher gefunden».Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung oder die -vollmacht alle zwei Jahre mit dem Hinweis «das ist nach wie vor mein Wille» mit datierter Unterschrift zu bekräftigen, respektive neu zu erstellen.