Was kostet der Heimaufenthalt?

Viele Menschen machen sich Sorgen, wie sie ihren Heimaufenthalt bezahlen sollen. Grundsätzlich ist diese Sorge unbegründet, denn die Aufnahme in ein Pflegezentrum erfolgt unabhängig von der finanziellen Lage der betroffenen Person. Allerdings hat die Wahl des Heims, wie wir sie im vorhergehenden Tipp erläutert haben, Einfluss auf die Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand.

Zusatzleistungen kosten

Wenn Sie einen Leistungserbringer mit kommunalem Auftrag wählen, beispielsweise das Alters- und Pflegeheim Ihrer Gemeinde, werden Ihnen höchstens kostendeckende Taxen für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung verrechnet. Mehrkosten können Ihnen entstehen, wenn Sie anstelle der Pflegeangebote der Gemeinde einen teureren Leistungserbringer wählen oder in ein auswärtiges Heim ziehen. Können benötigte Leistungen nicht von kommunalen Anbietern erbracht werden, gehen allfällige Mehrkosten zulasten der Gemeinde. In einem solchen Fall muss die Anlaufstelle Gesundheit und Alter um die Vermittlung eines Leistungserbringers ersucht werden.

Wer zahlt was?

Die Rechnung von öffentlichen Alters-/Pflegezentren setzt sich aus drei Elementen zusammen
Pensions-Taxen: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Besorgung der Wäsche, Reinigung etc. sind vollumfänglich vom Bewohner zu bezahlen.

Betreuungs-Taxen: Sie umfassen alle nicht kassenpflichtigen Leistungen und werden meist pauschal in Rechnung gestellt. Darunter fallen Kurse, kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge oder der 24-Stunden-Pikettdienst. Diese Kosten müssen die Bewohner ebenfalls in vollem Umfang selber tragen. Die Hotellerie- und Betreuungstaxen variieren je nach Heim.


Anders ist es bei den Pflege-Taxen: Diese richten sich nach dem Bedarf an ärztlich verordneten Leistungen. Die Obergrenze des Selbstbehaltes beträgt aktuell höchstens 23 Franken pro Tag. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Selbstbehalt und zur Franchise verrechnet, welche von der Krankenkasse erhoben werden. Wenn die effektiven Pflegekosten höher ausfallen, werden sie von der Krankenkasse und der letzten Wohngemeinde vor Heimeintritt bezahlt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Und wenn das Geld nicht reicht?

Wenn Ihre eigenen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt im Pflegezentrum und die Begleichung der Pflegetaxe nicht (mehr) ausreichen, besteht in der Regel Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV. Wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde oder die Anlaufstelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter.