Wer bezahlt meine Hilfsmittel?
Zur Erhaltung der Lebensqualität, Selbstständigkeit und Sicherheit gibt es immer mehr praktische Hilfsmittel. Diese können gemietet oder gekauft werden – neu oder gebraucht. Die Anlaufstelle berät Sie von der Auswahl über Bezugsadressen bis hin zur Finanzierung. Hier ein kurzer Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten:
Leistungen der Kranken-/Unfallversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet an bestimmte Hilfsmittel (Inkontinenzprodukte, Kompressionsstrümpfe u.a.m.) gesetzlich festgelegte Höchstbeträge. Zusatzversicherungen übernehmen weitere Kosten. In jedem Fall braucht es eine ärztliche Verordnung. Nach einem Unfall ist primär die Unfallversicherung leistungspflichtig.
Leistungen der IV bzw. AHV
Wenn Sie zum ersten Mal ein Hilfsmittel oder Hörgerät beanspruchen, prüft die IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt (SVA), welcher finanzielle Anspruch besteht. Die IV zahlt höhere Beiträge als die AHV an Hilfsmittel wie orthopädische Schuhe, Rollstühle, Lupenbrillen etc. Eine frühzeitige Anmeldung lohnt sich also, zumal die AHV später die Ansätze der IV übernimmt (Besitzstandsgarantie). Auskünfte erhalten Sie bei der SVA Zürich.
Je nach Hilfsbedürftigkeit erhalten Sie eine pauschale «Hilflosenentschädigung». Diese können Sie frei einsetzen und beispielsweise für Hilfsmittel verwenden.
Wenn Sie Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) beziehen, haben Sie eventuell einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung der selber getragenen Kosten für Hilfsmittel. Wenn Sie keine jährliche EL erhalten, ist eine Rückvergütung trotzdem möglich, falls ein Ausgabenüberschuss entsteht.
IV/AHV-Merkblätter und -Formulare können Sie ebenfalls bei der Anlaufstelle oder der AHV/IV beziehen.
Leistungen anderer Institutionen
Die Zürcher Krebsliga bietet Betroffenen im Kanton – auf ärztliche Verordnung – gratis ein elektrisch verstellbares Pflegebett an. Vor der Anschaffung eines Hilfsmittels kann es sich lohnen, bei einer geeigneten Stiftung oder einem Fonds anzuklopfen. Wir vermitteln Ihnen gerne Adressen.
Und nicht vergessen: Bei der Steuererklärung können Sie die selbst getragenen Kosten für Hilfsmittel als Krankheits- oder Behinderungskosten angeben.