Wer bezahlt die häusliche Betreuung?
Es gibt viele unterschiedliche Betreuungs- und Entlastungsangebote, dank denen ein Heimaufenthalt vermieden oder aufgeschoben werden kann. Private Lösungen lassen sich mit Angehörigen, Freunden, Nachbarn, einer (24-Stunden-)Betreuerin, Nonprofit-Organisationen, der öffentlichen Spitex rechtes Limmattal oder privaten (Spitex-)Anbietern finden. Wir informieren Sie gerne, insbesondere auch über die anfallenden Kosten. Hier ein kurzer Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten:
Leistungen der Gemeinde
Das Pflegegesetz verpflichtet die Gemeinden, u.a. die Betreuung bereitzustellen und mitzufinanzieren. Im rechten Limmattal übernimmt die Spitex rechtes Limmattal diese Aufgabe, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Achtung: Wenn Sie sich für einen privaten (Spitex-)Anbieter entscheiden, gehen die Betreuungskosten voll zu Ihren Lasten.
Leistungen der Kranken-/Unfallversicherung
Im Gegensatz zur Pflege gehört die Betreuung nicht zur Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Indirekt leistet sie einen limitierten Beitrag, beispielsweise für Transportkosten in ein Tageszentrum. In gewissen Zusatzversicherungen ist die Betreuung enthalten. Wir empfehlen Ihnen entsprechende Abklärungen – auch bei der Unfallversich-erung bezüglich unfallbezogener Leistungen.
Leistungen der IV bzw. AHV
Je nach Hilfsbedürftigkeit erhalten Sie eine pauschale «Hilflosenentschädigung». Diese können Sie frei einsetzen, beispielsweise für einen Entlastungsdienst, eine private Betreuerin oder das Tageszentrum. Achtung: Noch nicht AHV-berechtigte Angehörige, die Sie betreuen, erhalten gegebenenfalls AHV-Betreuungsgutschriften.
Wenn Sie Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) beziehen, haben Sie eventuell Anspruch auf Rückerstattung der selber getragenen Betreuungskosten. Wenn Sie keine jährliche EL erhalten, ist eine Rückvergütung trotzdem möglich, falls ein Ausgabenüberschuss entsteht. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne, eine optimale Lösung (auch betr. Finanzierung) zu finden.
Und nicht vergessen: Bei der Steuererklärung können Sie die selbst getragenen Betreuungskosten als Krankheits- oder Behinderungskosten angeben.